Verhinderungspflege
Pflegende Angehörige machen einen tollen Job – brauchen aber auch mal eine Pause. Wer eine Auszeit in Anspruch nehmen möchte, kann sich über eine Verhinderungspflege stundenweise, tageweise und wochenweise vertreten lassen.
Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege.
Damit die Verhinderungspflege bezahlt wird, müssen Sie ein paar Dinge beachten. Lassen Sie uns in einem gemeinsamenGespräch rausfinden, wann Sie die Leistung der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können und wie hoch sie bei den einzelnen Pflegegraden ist.

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